Have a Question?
Gesetze
Gesetzeswerke
Deutschland
BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts, wobei Bürger im Sinne von Staatsbürger (civis) verstanden wird. Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und steht damit in Abgrenzung zum öffentlichen Recht. Zusammen mit seinen Nebengesetzen (beispielsweise dem Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) bildet es das allgemeine Privatrecht. Neben dem allgemeinen Privatrecht stehen ergänzend die Sonderprivatrechte, die spezielle Regelungen für bestimmte Sachgebiete oder Berufsgruppen vorhalten, so die für Kaufleute geltenden Normen des Handelsrechts oder die kollektivrechtlichen Regeln des Arbeitsrechts. Gleichwohl bietet das BGB nebst dem genannten „Annex“ keine vollständige Kodifikation des Zivilrechts.[1]
Österreich
ABGB
Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den deutschen Erbländern des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch.
Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, wie beispielsweise im Eigentums- und Besitzrecht, im Personenrecht, im Familienrecht, im Erbrecht und im Vertrags- und Schadenersatzrecht.
Durch die Anpassung an moderne Gegebenheiten wurde das ABGB seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1812 in Teilen (z.B. Familienrecht) mehrfach geändert und angepasst